Juleicabeantragung online Wie wird das neue Antragsverfahren laufen?
Ab Sommer 2009 kann die Juleica bundesweit online beantragt werden. Zur Einführung dieses neuen Verfahrens sind einige Vorarbeiten bei allen Beteiligten notwendig. Die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand, zu den Vorarbeiten und dem Zeitplan werden im Folgenden beantwortet.
Pilotphase
Um im Sommer 2009 bundesweit mit einem stabilen und getesteten Verfahren starten zu können, wird das Verfahren seit dem 01.04.2009 in Niedersachsen und Berlin genutzt. Seither konnte das System weiter optimiert werden. Insgesamt sind sowohl die Träger als auch die AntragstellerInnen mit dem neuen Verfahren sehr zufrieden, so dass dem bundesweiten Start nichts im Wege steht.
Was wird sich an dem Verfahren ändern?
Das Online-Antragsverfahren wird das bisherige Verfahren nahezu 1:1 abbilden, es sei denn, die Verantwortlichen in den Ländern oder bei den Trägern wünschen im Zuge der technischen Umstellungen auch organisatorische Veränderungen.
Wie ist der grundsätzliche Ablauf der Beantragung?
Die/ Der Jugendleiter/in stellt ihren/ seinen Antrag nach einer einmaligen Registrierung in einem Onlineformular auf der Internetseite www.juleica.de. Dabei müssen dieselben Angaben wie bisher gemacht sowie eine individuelle, gültige E-Mailadresse angegeben werden.
Wenn der Antrag entsprechend vollständig gestellt ist, wird zunächst der (i.d.R. freie) Träger per E-Mail benachrichtigt, den die/ der Antragsteller/in als den Träger angegeben hat, bei dem sie/ er ehrenamtlich tätig ist. Dieser loggt sich dann ein (zu den Zugangsdaten und der Trägerregistrierung siehe weiter unten) und genehmigt den Antrag. Anschließend wird der öffentliche Träger, der für den entsprechenden freien Träger zuständig ist bzw. die von ihm mit der Abwicklung der Juleicaanträge beauftragte Organisation (z.B. der Jugendring) automatisch benachrichtigt und muss den Antrag analog genehmigen.
Einer der beiden (je nach den individuellen Regelungen) beauftragt bei der Genehmigung auch die Druckerei mit der Erstellung der Card (Druckfreigabe).
Alternativ können auch die Träger Anträge eingeben. Wenn dies geschehen ist, wird der/ die Jugendleiter/in über die anzugebende E-Mail-Adresse benachrichtigt und muss eventuell fehlende Daten ergänzen und den Antrag freigeben, also formal stellen. Danach läuft das Verfahren wie eben beschrieben weiter.
Wer darf Anträge bearbeiten?
Um als freier oder öffentlicher Träger die Juleica-Anträge genehmigen zu können, muss der Träger registriert (erfasst) sein und über ein gesichertes Login verfügen. Die Träger sind dann jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zur Freischaltung legitimiert. Jeder Träger kann mehrere Bearbeiter/innen anlegen. Diese erhalten jeweils eigene Zugangsdaten. Dabei kann durch den Träger auch vorgegeben werden, welche Rechte die einzelnen Bearbeiter/innen haben. Weitere Informationen im Abschnitt »Trägererfassung«.
Was passiert, wenn ein Träger nicht erfasst ist?
Nach Abschluss der Ersterfassung der Träger (siehe Abschnitt »Trägererfassung«) werden alle weiteren Träger durch den jeweils übergeordneten Träger registriert/ erfasst. Dies kann je nach den Regelungen und Zuständigkeiten in den Ländern z. B. der zuständige öffentliche Träger oder der Landesverband sein und jederzeit auch später, wenn das Verfahren bereits läuft geschehen.
Für den Fall, dass ein/e Antragsteller/in bei der Beantragung seinen/ ihren Träger trotz der Hilfestellungen, die in das Antragsverfahren bzw. formular integriert werden, nicht findet, wird es eine Möglichkeit geben, diesen entsprechend ohne Zeitverzug und ohne dass die bereits gemachten Angeben verloren gehen, zu benachrichtigen.
Wie werden die Karten produziert?
Die Karten werden weiterhin bundeszentral produziert. Der monatliche Bearbeitungsstichtag entfällt. Sobald insgesamt ausreichend viele Anträge für die Druckfreigabe vorliegt, so dass sich der Druck lohnt, werden diese produziert und anschließend verschickt. In der Regel wird dies wöchentlich sein, jedoch unabhängig von der Anzahl der vorliegenden Druckaufträge mindestens einmal in 14 Tagen Die Produktion dauert maximal fünf Arbeitstage.
Wie läuft der Versand der Cards?
Eine wesentliche Neuerung ist der direkte Versand der gedruckten Card an den/die Jugendleiter/in. Damit wird nochmals Zeit gespart, so dass die Juleica spätestens drei Wochen nach der letzten Genehmigung bei dem/ der Jugendleiter/in vorliegt.
Alternativ kann durch die zuständigen Träger im Genehmigungsprozess eine alternative Lieferanschrift angegeben wird. Dann wird die Juleica an diese Adresse verschickt.
Was kostet die Card?
Jede Card wird, wie bisher auch, 2,90 Euro kosten, jedoch jetzt inklusive der Kosten für den Versand. Die bisher pro Auftrag zu entrichtende Abrufpauschale pro Bestellung (10,50 Euro) entfällt mit dem neuen Verfahren. Ebenso sparen die Träger die Portokosten für den Versand der Anträge an die Druckerei und den (Weiter-)Versand der Card vom Träger zu dem/ der Jugendleiterin es sei denn, es wird eine alternative Lieferadresse angegeben (siehe Frage »Versand«).
Wer bekommt die Rechnung?
In der Grundeinstellung bekommt die Rechnung der Träger, der auch die Druckfreigabe erteilt und damit den Druckauftrag auslöst. Dieser hat jedoch bei Erteilung des Druckauftrages die Möglichkeit eine alternative Rechnungsadresse anzugeben.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass die Landeszentralstellen für ihr Bundesland eine einheitliche Rechungsadresse angeben. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, haben auch z.B. die Landesverbände diese Möglichkeit für ihre Untergliederungen oder die Jugendämter für die Träger in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Welche technischen Voraussetzungen müssen freie und öffentliche Träger erfüllen?
Für die Bearbeitung der Anträge benötigen die Träger einen Computer mit Internetzugang. Die Datenbank kann über einen üblichen Browser aufgerufen werden, so dass auf dem PC keine Installation notwendig ist. Ferner wird eine E-Mail-Adresse benötigt.
Wann wird das alte Verfahren auf Papierbasis abgeschaltet?
Nach einer Übergangszeit in der sowohl das bisherige als auch das neue Antragsverfahren nutzbar ist, und wenn das neue Verfahren reibungslos läuft, wird der Termin für die Abschaltung des bisherigen (Papier-)Verfahren in Absprache mit den Ländern festgelegt.
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